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Auf dieser Seite informieren wir Sie über
"G´schichterln", "Erfindungen", "Best Copying" und
sonstiges "Jägerlatein" über das Tagfahrlicht.
Es ist beinahe unglaublich, wieviel Unsinn über dieses Thema von so manchen Anbieter von
Tagfahrlichtschaltungen veröffentlicht wird. Da einige dieser Aussagen klar falsch sind
und teilweise sogar zur totalen Verunsicherung geführt haben, sehen wir uns gezwungen,
diese Dinge beim Namen zu nennen und zu korrigieren. Diese Seite ist dynamisch und
aktualisiert sich je nach dem, über welch neuen Unsinn es über diese ernste Thematik zu
berichten gibt. |
ein Modul mit nur zwei Drähten zum
anschließen |
Dieses Modul arbeitet auf dem Prinzip der
Spannungsmessung. Eine geladene Batterie hat üblicherweise eine Spannung von ca. 12,8V.
Ladet nun die Lichtmaschine, angetrieben vom laufenden Motor, so beträgt die Spannung an
der Batterie zwischen 13,2 und 14,8V. Dieses Modul mißt nun die Spannung und schaltet die
Tagfahrlichtfunktion ein, wenn eine gewisse "Schwellspannung" überschritten
wurde, üblicherweise wird diese Schaltspannung bei ca. 13,6V liegen. Umgekehrt wird auf
gleicher Basis wieder abgeschaltet.
Das Problem dabei ist folgendes: Die Spannung an der Batterie ist einerseits abhängig vom
Zustand der Batterie (eine leere Batterie "grundelt anfangs unter 13,0V),
andererseits vom Stromverbrauch durch das Fahrzeug während der Ladung. Eingeschaltete
Heckscheibenheizung, Dieselsaugrohrvorwärmung, Sitzheitzung und Lüftung können die
Bordspannung sogar UNTER die 12,0V Marke drücken, in diesem Fall wird dieses Modul NICHT
einschalten oder wenn es schon eingeschalten hatte, sich wieder abschalten. Somit ist der
gesetzmäßig vorgegebene sichere Einschaltzustand NICHT herbeiführbar.
Nur ein Beispiel eines sehr großen Fahrzeugherstellers in Deutschland anhand eines
Fahrzeuges der gehobenen Preisklasse: Start des Motors bei -3°C Aussentemperatur,
Spannung vor dem Startvorgang bei ausgeschalteter Zündung 13,6V, während des
Startvorganges 11,8V, danach für 1 Minute alle paar Sekunden ein großer Strombedarf
(nachglühen für den Dieselmotor), wobei während dieser Phasen trotz ladender
Lichtmaschine bei Leerlaufdrehzahl die Spannung auf 11,9V fällt. Nach drei Minuten
beträgt die Spannung 14,2V. Mit dem Einschalten der Heckscheibenheizung, Spiegelheizung
und Sitzheizung fällt in der Leerlaufdrehzahl die Spannung auf 12,2V. Dieses Fahrzeug war
ein Neufahrzeug und dieses Verhalten ist bei der entsprechenden Entladung laut Hersteller
normal. Dieses Beispielfahrzeug hat ein elektronisches Strommanagement, wonach bei
Unterschreitung einer bestimmten Spannung "unnötige" Verbraucher abgeschaltet
werden. Es ist für jeden Techniker ganz klar, daß NUR auf Basis einer Spannungsschaltung
dieses Modul den Erfordernissen des Gesetzgebers NICHT nachkommen kann. Die
Spannungsschaltung kann bestenfalls eine zusätzliche Bedingung für das Schaltverhalten
haben, aber die Schaltbedingungen müssen eindeutig herbeiführbar sein.
Mit der reinen Spannungschalttechnik genügen zwei Drähte, erst durch Zurhilfenahme des
dritten Drahtes über die Zündung, kann zumindest die Einschaltfunktion
"erzwungen" werden.
Der Gesetzgeber schreibt vor (ECE87), daß die Tagfahrlichtfunktion mit dem einschalten
des Begrenzungslichtes wieder deaktiviert werden muß, daß ist aber erst mit dem vierten
Kabel notwendig. Hier wird also ein Modul in einer "Basisversion" angeboten,
welches NICHT die gesetzlichen Auflagen erfüllt.
Welch seltsame Auffassung unser Mitbewerber mit dem Umgang der gesetzlich vorgeschriebenen
Funktionssicherheit hat, sei mit diesem Artikel bewiesen:
(...)nicht verheimlichen möchten wir,
dass elektronische Assistenzsysteme wie z. B. ABS und ESP beim Eingreifen tatsächlich
für einen kurzen Moment einen derart enormen Energiebedarf haben können,
dass die Bordspannung kurz absinkt. Effekt wäre das Blinken des Abblendscheinwerfers - ein
netter Nebeneffekt um in einer kritischen Situation noch besser gesehen zu werden(...) --> das ist NICHT ZULÄSSIG ! |
ein Modul mit Schrumpfschlauch als
Gehäuseersatz |
Diese Bauart ist für elektrische Schaltungen
im Bereich des Modellbaus durchaus geeignet, in einem Fahrzeug mit bis zu 80°C
Umgebungstemperatur hat das nichts verloren und widerspricht sämtlichen
KFZ-Zuliefernormen. |
ein Modul für 99% aller Fahrzeuge |
Das würde sich jeder Hersteller gerne
wünschen, die Realität ist eine andere. Ca. 30% der Neufahrzeuge verfügen bereits über
eine Lampendiagnose. Derzeit sind 17(!) verschiedene Varianten bekannt, wie diese Diagnose
funktioniert. Der Wunsch nach einem "Super-Modul" für alle Variante auf der
verschiedentlich angebotenen einfachen Platform wird wohl unerfüllt bleiben. Es gibt in
wenigen Wochen jedoch tatsächlich das Modul, welches für alle Systeme entwickelt wurde,
das 90090. |
Denkfehler im Konzept |
Es wird ein Modul angeboten, dem SALM DRL
90030 in der Idee nachgebaut (wie übrigens beinahe alle Module von SALM von einem
bestimmten Mitbewerber in der Konzeption kopiert worden sind), welches offenbar AUCH die
Begrenzungslichter mitversorgen soll, aber das nur wahlweise, denn ursprünglich war diese
Modul für getrennte geschaltene Abblendlichtlampen gedacht gewesen. Der Denkfehler bei
diesem Modul ist, daß man den zweiten Ausgang SO NICHT an das Begrenzungslicht
anschließen kann, denn auch dieser Ausgang ist leistungsreduziert. Eine Reduktion der
Stromaufnahme der Begrenzungslichtlampen IST NICHT ZULÄSSIG und widersinnig. Weiters hat
dieser Mitbewerber nicht daran gedacht, wieviele Fahrzeuge die
Begrenzungslichtversorgungen getrennt ausgeführt haben.
EIN GRATISSERVICE FÜR UNSEREN MITBEWERBER |
Know How und Kompetenz aus Österreich |
Über diese "Kompetenz" werden wir
zu einem späteren Zeitpunkt wieder schreiben, nichts ist so alt, wie die gestrige
Zeitung. Diese "Kompetenz" unseres Mitbewerbers hat letztes Jahr beinahe zum
Verbot dieser Technik geführt, weil er es unterlassen hat, sich VOR der Markteinführung
über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu informieren und zugewartet hat, bis SALM den
juristischen Weg geebnet hat.
Es wurden von unsem Mitbewerber damals Module in Verkehr gebracht, welche so stark die
Leuchtkraft reduziert hatten, daß die Lichtstärke des Abblendlichtes auf jenen Wert
einer Tagfahrlichtlampe (400cd) reduziert worden ist. Das war ein klarer Verstoß gegen
die ECE 87 und gegen die Richtlinien des BMVIT, eine wochenlange Diskussion mitsamt der
Gefahr eines generellen Verbotes dieser Lösung folgte und trug dazu bei, daß es eine
sehr große Verunsicherung bis heute gibt. Das ist für uns der HAUPTGRUND, warum wir
diesen Mitbewerber genauestens analysieren, denn dieses Verhalten war der Idee in großem
Maße abträglich.
Das "Know How" kommt von unserem Parnter und Produzenten in Kanada, welcher seit
15 Jahren bereits über 900.000 Module dieser Art zwei Fahrzeugherstellern für die
Originaleinbau liefert. SALM hat diese Technik für Europa und seinen eigenen Normen und
Vorgaben diverser europäischer Hersteller und Importeure wie auch einiger asiatischer
Importeure verfeinert und fahrzeugspezifische Sonderlösungen entwickelt. SALM war stets
der erste mit der richtigen Lösung, unser Mitbewerber scheint sein gesamtes Wissen von
der Homepage von SALM zu entnehmen, sogar Argumentationen und Erklärungen werden in teils
dreister Weise kopiert. So gesehen ist es wenig überraschend, daß dieses
"Österreichische KnowHow" eigentlich aus China kommt, wo die Kopierleidenschaft
einer der Grundpfeiler der Wirtschaft zu sein scheint, welch ideale Ergänzung der
Tugenden... |
das "Märchen" von der 15
bis 20ig fachen Lebensdauerverlängerung von Halogenlampen |
Eines der wohl tollsten "Märchen"
auf diesem Gebiet, erzählt von der beinahe ewig leuchtenden Halogenlampe, einer 15 bis
20ig-fachen Lebensdauerverlängerung durch die Impulsbreitenmodulation, eine Technik,
welche von uns von unseren kanadischen Hersteller nach Österreich gebracht worden ist
(für diese Anwendung).
Nun, diese Technik verlängert tatsächlich die Lebensdauer einer Halogenlampe, nämlich
um so viel, daß nach der Einführung von Licht am Tag die Nutzungszeit der Lampe
annähernd gleich ist, als vor der Einführung von Licht am Tag.
Deshalb müssen wir über den Unsinn eines Mitbewerbers hier in verständlichen Worten
einmal aufklären:
Eine Halogenlampe wird vom Hersteller mit einer gewissen Mindestbrenndauer angegeben,
diese ist bei den meisten Lampen guter Qualität bis zu 1000h (dies wurde uns eben von
einem großen Lampenhersteller in Deutschland bestätigt) und sogar mehr. Letztlich
entscheidet diese Brenndauer folgende Faktoren:
1) Bordspannung, sowohl der obere als auch der untere Grenzwert
2) Anzahl der Schaltzyklen
3) Anzahl der kalten Startzyklen
4) Anzahl der heißen Startzyklen
5) mittlere Umgebungstemperatur im inoperativen Zustand
Da laut freundlicher Auskunft des Lampenherstellers die Brennzeiterwartung bei
hochqualitativen Lampen ca. 1000h beträgt, nehmen wir das Berechnungsbeispiel unseres
Mitbewerbers gerne auf, welcher mit einem Beispiel basierend auf einer Brennzeit von nur
130h ausging (angeblich soll es keine Halogenlampe in Europa im Verkauf geben, welche eine
derart kurze Lebenserwartung hat).
Ein Testfahrzeug, welches seit September 2005 im Taxidienst
fährt, hat eine Telemetriebox an Bord, welche die Nutzungszyklen aufzeichnet, dieses
Gerät wurde am 04.04.2006 ausgelesen und hat folgende Ergebnisse erbracht:
1) Bisherige Soll-Brennzeit der Lampen insgesamt: 1227 Stunden
2) davon Brennzeit mit 100% (Nachtfahrt, schlechte Sicht, Niederschläge): 644 Stunden
3) Brennzeit der Lampe mit 24% reduziertem Abblendlicht: 581 Stunden
4) Die zurückgelegte Strecke dieses Taxi-Fahrzeuges betrug 29867km (Stadtverkehr)
In dem Fahrzeug war die eine Seite mit einer direkt versorgten Abblendlichtlampe
ausgestattet, die andere Lampe war mit dem Tagfahrlichtmodul verbunden, wurde also sowohl
mit voller Leistung als auch mit Teilleistung versorgt. Das Abblendlicht war also stets
eingeschaltet, für die Telemetriedatenermittlung wurde der eine Scheinwerfer tagsüber
über das Tagfahrlichtmodul versorgt, während der andere Scheinwerfer die volle Leistung
bekam.
Laut der Telemetrieaufzeichnung ist die Lampe, welche nicht reduziert worden ist, nach
1190 Stunden durchgebrannt, die andere Lampe leuchtet weiterhin.
Diese ermittelten Daten sind natürlich noch nicht das Ende, die Aufzeichnung läuft so
lange, bis auch die Lampe, welche am Tagfahrlichtmodul angeschlossen ist, durchbrennt. Was
jetzt bei diesem Taxi-Fahrzeug klar erkennbar ist, ist die Tatsache, daß die Brennzeit
der Lampe seit der neuen Regelung sich praktisch verdoppelt hat.
Aus der Brennzeit einer Lampe ergibt sich entsprechend dem NUTZUNGSPROFIL eine gewisse
Kilometerleistung unter der Voraussetzung, daß die Lampe stets eingeschaltet ist. Die
Annahme unseres Mitbewerbers mit der Lampe mit nur 130 Stunden Lebensdauer hinkt
natürlich, daher "modifizieren" wir das Rechenbeispiel gerne mit den aktuellen
Daten des Lampenherstellers.
Berechnungsgrundlage: Halogenlampe H7 mit einer mittleren Brennzeit von 600h bei 100%
und einer Lebensdauer von ca 3600h bei 24% reduzierter
Stromaufnahme (diese Lebensdauer ist bewiesen,
der Lebensdauer-Faktor ist 6x längere Brennzeit)
15% Nachtfahrt
15% Schlechtwetter
70% Tageslichtfahrt
mittlere Geschwindigkeit ca. 60km/h
Berechnungszeitraum: 100.000km
Berechnet wird die Anzahl der Lampenwechsel innerhalb von 100.000km unter
nachfolgenden Bedingungen:
1) Regelung VOR 15.November: 15% Nachtfahrt
= 15.000km => 250h
15% Schlechtwetter = 15.000km => 250h
70% Tageslichtfahrt = 70.000km =>
0
Brennzeit 500h
500h : 600h(Lebensdauer) = 0,8 Lampenwechsel innerhalb der 100.000km
somit gerade noch KEIN Lampenwechsel
2) Regelung NACH 15.Nov. OHNE Tagfahrlichtmodul = stets volle Leistung
15% Nachtfahrt =
15.000km => 250h
15% Schlechtwetter = 15.000km => 250h
70% Tageslichtfahrt = 70.000km => 1166h
Brennzeit 1666h
1666h : 600h(Lebensdauer) = 2,77 Lampenwechsel innerhalb der 100.000km
oder alle 36.000km/Scheinwerfer
oder 5,54 Lampenwechsel am Fahrzeug insgesamt innerhalb von
100.000km
Das bedeutet, daß es rechnerisch 5 bis 6 Mal
notwendig ist, eine Scheinwerferlampe am Fahrzeug innerhalb einer Kilometerleistung von
100.000 zu tauschen. Daß Halogenlampen sich nicht absprechen, wann sie zeitgleich
ausfallen, ist verständlich.
3) Regelung NACH 15.Nov. MIT
Tagfahrlichtmodul mit Reduktion = 24% Reduktion in der Tagfahrlichtphase und keine
Reduktion bei Nachtfahrten, Tunnel und schlechter Sicht
15% Nachtfahrt =
15.000km =>
250h
15% Schlechtwetter = 15.000km =>
250h
70% Tageslichtfahrt = 70.000km => 1166h : 6 = 194h
(Alterung)
Brennzeit 694h
694h : 600h(Lebensdauer) = 1,15 Lampenwechsel innerhalb der 100.000km
oder alle 86.500km/Scheinwerfer
oder 2,3 Lampenwechsel am Fahrzeug insgesamt innerhalb von
100.000km
Das bedeutet, daß es rechnerisch 2 bis 3 Mal
notwendig ist, eine Scheinwerferlampe am Fahrzeug innerhalb einer Kilometerleistung von
100.000 zu tauschen.
Es ist also ein absoluter Unsinn zu behaupten, daß die Lampenlebensdauer, also die
Brennzeit um das 15 bis 20ig fache verlängert wird oder verlängert werden kann, diese
Lampe GIBT ES NICHT !!
Das ist auch der Beweis dafür, was wir IMMER
WAHRHEITSGETREU und den Tatsachen entsprechend gesagt haben: Die geringfügige
Stromreduktion bewirkt in der Tat eine signifikante Verlängerung der Lebensdauer der
Lampe um SO VIEL, daß mit der neuen Regelung und dem Einsatz dieser Module ANNÄHERND die
gleiche Kilometerleistung erreicht wird, das ist nachprüfbar. - alles andere sind
Märchen und Wunschdenken !
<Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in
errore perseverare.>
Und Berechnungen mit Lampen mit einer Lebensdauer von nur 130h sind einfach lächerlich,
diese Lampen scheint es in der EU jedenfalls nicht zu geben, das sind Werte, die man
höchstens von einem Grablicht erwarten kann...
Die Halogenlampe benötigt eine Mindesttemperatur um die Regeneration der Oxydschichte,
welche sich nach dem Ausschalten am Wendel bildet zu gewähren, andererseits führt eine
zu hohe Wendeltemperatur zu einer beschleunigten Alterung des Wendelmaterials. Die
Leuchtkraft bei konstanter Stromaufnahme kann somit nur über bessere und reinere Gase in
der Lampe und mit Wendel höherer Temperaturbeständigkeit herbeigeführt werden. Daher
ist zu beachten, daß die Stromaufnahmereduktion nicht so weit geht, daß die mindest
erforderliche Wendeltemperatur unterschritten wird. Dieser Grenzwert ist stark vom
Lampenhersteller abhängig aber üblicherweise liegt dieser Wert bei ca. 26%. Wird also
das Abblendlicht in der Stromaufnahme um 40% reduziert, wie das von einem Mitbewerber
ebenfalls angeboten wird (obwohl dieses Modul die gesetzlichen Normen NICHT ERFÜLLT und
er damit schon im Jahr 2005 das BMVIT genervt hat), so ist außer der reduzierten
Stromaufnahme KEIN VORTEIL für die Halogenlampe abzuleiten und daher UNSINN.
Ein weiterer Aspekt ist unserem Mitbewerber offenbar noch nicht aufgefallen. Es macht
weniger Unterschied in der Lebensdauer wenn die Lampe zwischen reduziertem und vollem
Licht betrieben wird, ein Zustand, welcher sich stets im Übergang von Nachtfahrt zur
Tagfahrt oder von schlechten zu guten Sichtverhältnissen einstellt. Das hat ebenfalls mit
der "Zunderbildung" am Wendel zu tun.
Es wird von unserem geschätzten Mitbewerber so getan, als würde ER die
"Lichtmathematik" alleine beherrschen, wir verweisen in diesem Zusammenhang auf
die Tatsachen und Erfahrungswerte jener Firmen, die es eigentlich am besten wissen
müssen, nämlich den Herstellern der Leuchtmittel. Die Stromreduktion auf elektronischem
Weg bewirkt nichts anderes als den "Rückschritt" der Entwicklungen den letzten
Jahre im Bereich Erhöhung der Lichtausbeute bei konstanter Stromaufnahme. Wenn also die
Argumentation unseres Mitbewerbers stimmen würde, dann haben die Leuchtmittelhersteller
den "Erfinder" der "ewig brennenden Lampe" gefunden, dann würde
plötzlich die Lampe für ein ganzes Autoleben erfunden worden sein, daß das natürlich
blanker Unsinn ist, sollte nicht nur technisch Versierten klar sein.
Rechenbeispiele als Grundlage der Beweisführung einer These haben schon in der
Vergangeheit wenig Sinn gehabt, wenn dabei der "Hausverstand" zu kurz kommt,
übrigens eine Tatsache, welche wir nicht nur in diesem Produktbereich mehrfach erkennen
mußten.
Wir haben es nicht nötig, unsere Kunden und Interessenten mit
"Wunschvorstellungen" und teilweise "Phantasien" für diese Technik zu
begeistern, der Zweck, die Kilometerleistung annähernd gleich zu bringen wie vor dem
15.November wird erfüllt, das ist das primäre Ziel.
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was nützt eine ISO9001 Zertifizierung |
Sie ist heute eine Mindestvoraussetzung um
überhaupt Komponenten in Fahrzeuge einbauen zu dürfen, aber eben nur die
Mindestvoraussetzung. Die meisten Fahrzeughersteller haben eigene Normen, welche direkt
aus den amerikanischen Zulassungsbestimmungen abgeleitet werden. Diese Regulative haben
Haftungsbeschränkungen der Hersteller zur Folge. Die ISO9001 ist z.B. nicht ausreichend
um bei einem Fahrzeughersteller eine Typenfreigabe zu bekommen. Das ist bei Fahrzeugen
außerhalb der Gewährleistungsfrist (hat nichts mit der Garantie zu tun) kein Problem
mehr, aber innerhalb dieser Gewährleistungsfrist KANN ein Hersteller Haftungsausschlüsse
geltend machen. Daher hat SALM beschlossen, schon seit 2005 sämtliche Module in Kanada
bei unseren Partner unter Auflage der zusätzlichen Apropationen fertigen zu lassen und
nicht irgendwo in China. |
über die Preise |
Wer sich heute entscheidet, wer oder was in
Hinkunft mit der Fahrzeugelektrik in Verbindung gebracht wird, muß sich immer überlegen,
unter welchen Voraussetzungen wurde das Ding entwickelt, wer hat es entwickelt, wieviel
Erfahrung hat der Entwickler, kennt der Entwickler die Besonderheiten meines Autos und
können die versprochenen Vorteile auch tatsächlich erbracht werden.
-> der Entwickler einer Lösung für eine Problemstellung hat immer höhere Kosten wie
jener, welche zumindestens den Lösungsansatz einfach abschaut.
-> der gewissenhafte Entwickler macht unzählige Tests bei verschiedensten Fahrzeugen
um die Richtigkeit der Entwicklung zu beweisen, andere machen das gerne auf dem Rücken
der Kunden.
-> ein vertraglich gebundener Werkausstatter mit allen Zulassungen in Kanada hat
höhere Kosten wie ein chinesischer Fertigungsbetrieb, der gar nicht weiß, was das Ding
eingentlich tut, wenn es fertig ist.
-> ein Werkslieferant wie unser Partner in Kanada testet jedes Modul aufwendigst über
mehrere Stunden unter realen klimatischen Bedingungen, anders sind die
Zertifizierungsauflagen nicht zu erfüllen, diesen Luxus kann sich ein Billiganbieter
niemals leisten.
-> eine monatelang geführte Verhandlung mit Regierungsstellen zu einem neuen Gesetz
mit diversen Großversuchen kostet mehr als das Abwarten auf die freie Bahn und dann in
Unkenntnis der Regulative loszulegen.
-> eine do-it-yourself-Lösung benötigt weit weniger Dokumentation wie ein Modul für
Importeure, Fahrzeughersteller und Vertragswerkstätten der Automobilkonzerne
Daher liefert SALM zu 90% alle Module ausschließlich an die Vertragskunden, Importeure
und Werkstätten. Apropos, diese Verpflichtung gebietet, daß wir im Internet keine
Preislisten und Lieferlisten veröffentlichen, auf Anfrage können wir Ihnen im Einzelfall
gerne alle Module anbieten. |
die Auslegung der ECE |
Wir kennen die unterschiedlichen Auslegungen
der ECE, wie vieles, was in der ECE mit einer Bandbreite geregelt worden ist, wir auch mit
einer "Bandbreite" interpretiert, allerdings von Fachleuten. Diese Fachleute
sind auf der einen Seite der Bandbreite die Juristen des BMVIT und auf der anderen Seite
die Juristen des ÖAMTC, dazwischen noch die Auffassung des TÜV. Solange man sich
innerhalb dieser Interpretationsbandbreite bewegt, ist es legal, außerhalb ist es nicht
legal - eigentlich einfach !
Die Tagfahrlichtschaltungen über die ECM, also über den Bordcomputer eines Fahrzeuges
sind bis auf einen Fahrzeughersteller und von diesem auch nur bei einem Modell (Audi)
AUSSCHLIESSLICH "Skandinavienschaltungen". Bei diesen wird einfach die gesamte
Fahrbeleuchtung, also Abblendlicht UND Begrenzungslichter mit dem Einschalten der Zündung
aktiviert. Diese Funktion ist im Zuge der Typengenehmigung bereits mitgenehmigt und
entspricht der ECE, daher ist der Hinweis (..) "Eine vielerorts angebotene Umprogrammierung auf Tagfahrlicht ist streng
genommen auch nicht ECE- konform, da sie ohne Werkzeug (das Programmiergerät in der
Werkstatt) nicht deaktiviert werden kann."(..) ein absoluter UNSINN ! |
auf die Frage, warum wir so
ausführlich auf unseren Mitbewerber eingehen (müssen) : |
Ein Wettbewerb auf einen bestimmten Markt
läuft normalerweise unter fairen Bedingungen ab. Genau diese Tugend hat allerdings dieser
Mitbewerber auf teilweise sehr dreiste Art nicht getan:
---er hat gewartet, bis wir mit hohen Kosten in vielen Gesprächen und Diskussionen direkt
mit Beamten des BMVIT diese technische Lösung durchgebracht haben.
---er hat in Unkenntnis von Vereinbarungen VOR Inkrafttretung der technischen Regelungen
Module angeboten, welche NICHT diesen Vereinbarungen entsprachen und damit neuerlich eine
lange und kostenintensive Diskussion mit dem Ministerium verursacht.
---er hat sämtliche Lösungen für die Adaption zum Einbau von Tagfahrlichtmodulen von
uns kopiert, sobald wir ein neues Modul vorgestellt haben vergingen nur wenige Tage, bis
auch er diese gleiche Lösung vorgestellt hat. Bei insgesamt fünf Lösungen ist das kein
Zufall mehr.
---er hat den Kunden das Gefühl gegeben, daß jedes Auto ohne Probleme nachrüstbar ist
und hat damit hunderte Telefonanrufe und lange Diskussionen verursacht, als man allgemein
dahinter kam, daß das bei vielen Fahrzeugen eben nicht so einfach ist.
---er hat die Thematik der Nachrüstung als banales "do it yourself"-Verfahren
dargestellt und damit für großen Unmut gesorgt, weil dies offenbar nicht bei allen
Fahrzeugen so einfach war.
Hätte sich dieser Mitbewerber ebenso daran gehalten, daß man einmal abwartet, was
letztlich vom Gesetzgeber erlaubt wird oder nicht, dann hätten wir diese Herausforderung
sportlich gesehen. Hätte dieser Anbieter nicht ständig von uns die Umsetzungsideen
kopiert, dann hätten wir keine Veranlassung, darauf einzugehen,
Wir werden weiterhin jede Unwahrheit, jede gesetzwidrige technische Umsetzung und
"G´schichterln" über die "ewig leuchtende Halogenlampe" aufgreifen
und richtigstellen.
Der Geschäftsbereich KFZ-Elektrik ist in unserem Unternehmen ein sehr kleiner Bereich und
wir sind wirtschaftlich davon in keinster Weise abhängig. Wir haben als seriöses
Familienunternehmen die Veranlassung gesehen, die technisch perfekte und vorallem bereits
hundertausendfach praktizierte Lösung in Österreich anzubieten. Zwei große
Fahrzeugkonzerne werden seit Monaten bereits regelmäßig beliefert, daß diese
technischen Vorgaben eine besondere Herausforderung darstellen, ist leicht
nachvollziehbar.
Nur beste und modernste Technik kommt in unsere Fahrzeuge, und so halten wir das auch für
Ihr Fahrzeug.
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woher wir unsere Sach- und
Fachkenntnis haben : |
Auch diese Frage soll hier beantwortet
werden:
Alles, was wir über Lampentechnik, Scheinwerfertechnik und elektrische Schaltungen von
Lichtanlagen wissen, stammt aus der langen Kooperation mit unserem kanadischen Partner,
welcher nicht nur Hersteller von diversen elektrischen Modulen für die Fahrzeugindustrie
ist, sondern auch Hersteller kompletter Scheinwerferanlagen für Halogen und Xenon für
die Fahrzeugindustrie ist.
Alles was wir über die Besonderheiten der in Europa angebotenen Fahrzeuge wissen, basiert
auf Untersuchungen an ca. 400 Fahrzeugen diverser Hersteller, Marken und Typen und im
Besonderen durch die Mithilfe von Peugeot Austria und Mercedes Benz.
Alles was wir über die rechtlichen Belange (ECE, usw) wissen, stammt aus der intensiven
Zusammenarbeit von den Juristen des ÖAMTC, von BMVIT, dem deutschen Bundesamt für
Kraftfahrzeugwesen und den Beamten der UNECE.
Die Entwicklung der Sonderlösungen für europäische Fahrzeuge und Anpassungen an die
ECE-Bestimmungen wurden von drei Diplomingenieure vorgenommen, die Forschungstätigkeit an
den Fahrzeugvarianten wurde von zwei Ingenieure durchgeführt, mehr als 1000 Stunden sind
in diese Technik investiert worden, da wir stets als erster ohne Vorgabe durch Mitbewerber
die richtigen Lösungen entwickelt haben.
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