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Auf dieser Seite informieren wir Sie über die
Möglichkeit der Verwendung dieser, von uns angebotenen Technologie in Deutschland. Alle
Informationen über dieses Thema werden teils über sehr mühsame Wege gesammelt, auf ihre
Richtigkeit geprüft und hier veröffentlicht. Wir können jedoch in keiner Weise eine
Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen geben, da man offenbar auch seitens der
gesetzgebenden Organe unterschiedlicher Auffassung ist. |
Die Definitionen über das Licht am
Tag in Deutschland: |
TAGFAHRLICHT:
Unter diesem Begriff ist in Deutschland ausschließlich die Verwendung von eigenen
Tagfahrlichtlampen gemäß ECE 87 zu verstehen, wie sie z.B. von der Firma Hella teils als
Serienausstattungsgerät oder als nachträglich einzubauende Lampen angeboten werden.
FAHRLICHTSCHALTUNG:
Darunter versteht man in Deutschland wie auch in Österreich die automatische
Inbetriebsetzung des Abblendlichtes UND der Begrenzungsleuchten, sowie der
Kennzeichenbeleuchtung mit oder nach dem Start des Motors.
MODIFIZIERTE FAHRLICHTSCHALTUNG:
Darunter versteht man die Fahrlichtschaltung mit zusätzlichen Funktionen, wie z.B. das
Wegschalten der Begrenzungslichter, der Armaturenbrettbeleuchtung und
Kennzeichenbeleuchtung.
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Bis heute gibt es seitens des Gesetzgebers
keine explizite Definition, inwieweit modifizierte Tagfahrlichtschaltungen zulässig sind.
Die Firma AUDI hat z.B. den Scheinwerferkörper des Fernlichtes mit einer 22W-Lampe
ausgestattet, während der Schweinwerferkörper für das Abblendlicht mit einer
Abblendlicht/Fernlicht Xenon-Gruppe getauscht worden ist.
Wir haben mit Hilfe von interessierten Kunden beide Varianten der modifizierten
Tagfahrlichtschaltung mithilfe des Abblendlichtes UND des Fernlichtes (-60%) bei TÜV und
DEKRA eintragen lassen. Alle Eintragungen wurden anstandslos vorgenommen. Für das
Abblendlicht kam das Modul 90030MB2 zum Einsatz mit einer Stromaufnahmereduktion von 18%
und für das Fernlicht kam das Modul 45035 oder 90035 mit einer Stromaufnahmereduktion auf
60% zum Einsatz.
Alle Eintragungen beziehen sich auf die Einhaltung des §49A(5) basierend auf die
Ausfertigung der Gutachten gem. §19 Abs.2 StVZO in Verbindung mit §21 StVZO.
Hier finden Sie eine
Eintragung für das reduzierte Fernlicht ->
Hier finden Sie eine
Eintragung für das geringfügig reduzierte Abblendlicht ->
Wir verfügen über ein Schreiben der TÜV-Zentrale in Köln, welches an alle
TÜV-Prüfstellen in Deutschland gerichtet ist:
Tagfahrleuchten bedürfen einer Genehmigung nach den Bedingungen der
ECE-Regelung 87. Ein österreichischer Hersteller (Fa. O. Salm) bietet Bausätze an, mit
denen die Stromaufnahme der Scheinwerfer für Abblendlicht oder für Fernlicht reduziert
werden kann,
um diese dann als Tagfahrleuchten zu verwenden. Derartige Umbauten können trotz
anderslautender Aussagen des Herstellers auf seiner Internetseite nicht positiv
begutachtet werden.
Bezüglich Ihrer Frage nach Prüfungen zum Zweck der Bauartgenehmigung können Sie
sich gern an Herrn Zimmermann der TÜV Fahrzeug- Lichttechnik GmbH wenden.
Wir müssen in diesem Zusammenhang hinweisen,
daß wir als einziger Anbieter stets wahrheitsgemäß über die rechtliche Unsicherheit
hingewiesen haben, daß wir trotz mehrmaliger Anläufe bei diversen TÜV-Prüfstellen
keine Klarheit erhalten hatten und wir dann im Rahmen eines "Feldversuches" eine
bedeutende Anzahl positiver Eintragungen feststellen konnten. Wenn also der Gesetzgeber
aus politischen Gründen säumig wird, durch entsprechende technische
Durchführungsbestimmungen für bereits angewendete Praxis zu erlassen, so war die
Feststellung über die Präzidenzregelung der einzig machbare Weg. Wie es plötzlich zu
dem Sinneswandel kam, ist derzeit noch nicht klar, dennoch versuchen wir GEMEINSAM mit dem
TÜV eine Regelung zu finden, nach welcher auch der TÜV für sich seine rechtliche
Absicherung erlangen kann. Es geht im Kern derzeit darum, daß die einzelnen
TÜV-Prüfstellen technisch nicht in der Lage sind, festzustellen, ob ein Scheinwerfer mit
dem Tagfahrlichtmodul betrieben die gleichen lichttechnischen Ergebnisse erreichen, wie
sie in der ECE 87 vorgegeben sind. Würde der Gesetzgeber ähnlich wie in Österreich
diese Unsicherheit über den Erlass-Weg präzisieren, dann würde man allgemein eine
große Anzahl sinnlos verwendeter Zeit und Kosten sparen, aber das liegt leider nicht im
Einflussbereich des Herstellers.
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worin ist der Unterschied zwischen
Österreich und Deutschland ? |
In Deutschland bleibt die Verwendung des
Nebelscheinwerfer als Tagfahrlichtersatz VERBOTEN, in Österreich ist dies unter
technischen Einschränkungen zulässig.
In Österreich bleibt die Verwendung des Fernlichtes mit Leuchtstärkenreduktion im
Unterschied zu Deutschland verboten, allerdings gibt es seitens des TÜV seit 4.Juni 2007
wieder eine geänderte Rechtsmeinung dazu. |
Leuchtstärkenreduktion in
Deutschland, erlaubt oder nicht ? |
Die ECE 87 erlaubt eine Toleranz in der
Leuchtstärke für Abblendlicht, unter diesen Toleranzwert darf nicht reduziert werden.
Die Grundlage für die Toleranz ist der allgemeine Zustand des Scheinwerfers, insbesonders
des Scheinwerferglases und des Reflektors. Gemäß bereits durchgeführten Eintragungen
entsprechen die Module 90030MB2 diesen Vorgaben für das Abblendlicht. Seit 4.Juni 2007
ist der TÜV der Meinung, daß die Eintragungen nicht zulässig sind, wenn nicht mittels
Meßgerätes nachgewiesen werden kann, daß die ECE-Toleranz NICHT unterschritten wird,
wobei darauf hingewiesen werden muß, daß offenbar die TÜV-Stellen derzeit NICHT über
derartige Meßeinrichtungen verfügen.
Bis zum 4.Juni 2007 sind bereits eine große Zahl Eintragungen anstandslos erfolgt, nach
einem Rundschreiben der TÜV-Zentrale in Köln dürfte sich diese Praxis aber vorläufig
nicht wiederholen. |
was kann SALM für unsere deutschen
Interessenten liefern ? |
Ab sofort sind die SALM Tagfahrlichtmodule
durch unseren Vertriebspartner WELLCONNECT
erhältlich. Die Firma WELLCONNECT ist ein
ausgewiesener Experte im Bereich KFZ-Elektronik und ist daher auch fachlich genauso
kompetent wie wir als Entwickler und Hersteller.
Falls Sie Ihren Wohnort in Deutschland, Niederlande, Belgien oder Luxemburg haben, können
Sie sich direkt an die Firma Wellconnect,
z.Hd.Hr.Andreas Bächtle wenden. |
Preise und Lieferkosten |
Preise und Lieferkosten erfahren Sie direkt
von unserem Vertriebspartner WELLCONNECT |
Zulassungen |
Wir können bei Bedarf Musterzulassungen
zusenden, allerdings dürfte die bisherige wohlwollende Praxis der TÜV-Prüfstellen ein
vorläufiges Ende gefunden haben, siehe oben. |
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